(vom 30. April 2014)

Der Kantonsrat hat am 1. Oktober 2012 eine Änderung des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG) zur Synodalorganisation beschlossen. Damit werden die bisherigen Kapitelversammlungen aufgehoben und durch ein Delegiertensystem ersetzt. Die in den Bezirken gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten versammeln sich zwei- bis viermal pro Jahr, um zu wichtigen schulischen Fragen Stellung zu nehmen (§§ 58a und 59 VSG). Dies betrifft namentlich wesentliche Gesetzesänderungen, neue Schulkonzepte, Änderungen des Lehrplanes oder neue obligatorische Lehrmittel. Die Delegiertenversammlungen, die in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, verfügen über die gleichen Kompetenzen wie die bisherigen Kapitelversammlungen.

Am 29. Mai 2013 beschloss der Regierungsrat eine Änderung der Synodalverordnung vom 9. Juni 2004, die auf den 1. Mai 2013 rückwirkend in Kraft trat. Gemäss § 10 der Synodalverordnung erlässt die Delegiertenversammlung zum Vollzug der Verordnung ein Reglement, das der Genehmigung durch die Bildungsdirektion bedarf. Am 18. September 2013 erliess die Delegiertenversammlung ein Reglement. Eine Überprüfung ergab, dass das Reglement mit den neuen Regelungen der Synodalorganisation im VSG und des Delegiertensystems in der Synodalverordnung in Einklang steht. Das Reglement kann deshalb genehmigt werden. Es tritt rückwirkend auf den 1. November 2013 in Kraft.

Die Bildungsdirektion verfügt:

I. Das Reglement der Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule vom 18. September 2013 wird genehmigt.

II. Veröffentlichung im Amtsblatt und im Schulblatt.

Bildungsdirektion
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